Gebühren

Grundsätzlich berechnet sich die Anwaltsvergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Im Bereich der außergerichtlichen Beratung sieht das Gesetz seit dem 01.07.2006 vor, dass Mandant und Rechtsanwalt eine Vergütungsvereinbarung schließen. Dadurch kann eine für beide Seiten faire Lösung gefunden werden. ( Z.B. bei Vertragsprüfungen und AGB Entwürfen)

Für einen ersten Überblick empfehle ich die Broschüre der Bundesrechtsanwaltskammer.

Sind Sie sich unsicher, fragen Sie uns. Wir geben Ihnen gerne Auskunft über die Art und den Umfang des zu erwartenden Honoras. Für uns ist es selbstverständlich, dass ein Gespräch über die Kosten einer möglichen Beauftragung für den Mandanten kostenfrei ist.

Wenn die Vergütung gesetzlich geregelt ist, sagen wir Ihnen vor Auftragsbeginn, welche Kosten Sie erwarten können. Soweit eine Vergütungsvereinbarung möglich ist, können wir Ihnen vorab einen Kostenvoranschlag machen.

Deutscher Anwaltverein